EU-Hygienevorschrift
Schwalben dürfen in Ställen bleiben!

Die Verordnung zielt darauf ab, die öffentliche Gesundheit zu schützen, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung von Krankheiten, die mit Vögeln in Verbindung stehen könnten, wie zum Beispiel die Ornithose (Vogelgrippe). Diese Richtlinie wird leider oft so ausgelegt, dass die Nester entfernt werden müssen. Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass das Entfernen von Schwalbennestern oft nicht notwendig ist, da Schwalben in der Regel keine ernsthaften Gesundheitsgefahren für Menschen darstellen.
Immer wieder kommt es vor, dass Landwirt:innen von Veterinär:innen aufgefordert werden, die Schwalbennester aus den Ställen zu entfernen. Es wird auf die EG-Verordnung 852/2004 zur Lebensmittelhygiene verwiesen. Sie gehört zum EU-Hygienepaket für bestehende Lebens- und Futtermittelvorschriften. Nach Anhang I, Teil A, Ziffer II, Nummer 4, Buchstabe f ist das Lebensmittelunternehmen und auch der Landwirt bzw. die Landwirtin dafür verantwortlich, „einer Kontamination (des Lebensmittels) durch Tiere und Schädlinge so weit wie möglich vorzubeugen“. Auch das Tiergesundheitsgesetz schreibt vor, dass die bzw. „der Tierhalter[:in] […] dafür Sorge zu tragen [hat], dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden“. Zudem hat der oder die Landwirt:in die Pflicht, sich über die „Übertragbarkeit […] sachkundig zu machen“.
Es sollen also Lebensmittelverunreinigungen vorgebeugt werden. Eine explizite Vorgabe, Schwalbennester zu entfernen, gibt es jedoch keinesfalls.
Auch Milchprüfring für Schwalben
Schwalben im Stall stellen grundsätzlich kein Problem dar, solange kein milchhygienisches Risiko besteht. Dies bezieht sich auf eine potenzielle Gefahr, die durch den Verzehr von Milch und Milchprodukten entstehen könnte. Zu diesem Thema nahm bereits der ehemalige Geschäftsführer des Milchprüfrings Bayern e.V., Dr. Christian Baumgartner, 2017 Stellung. So stellt diese Aussage ein Kriterium für Außendienstmitarbeiter des Milchprüfrings, die Audits im Rahmen verschiedener Qualitätssicherungsprogramme auf den Höfen durchführen, dar. (Eder, 2019). Auch in der Forschung konnte bisher kein Hinweis auf eine Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern durch Schwalben festgestellt werden (MORROW, 2008; SKOV, 2008). Befinden sich Schwalbennester unmittelbar über dem Futtertisch, kann das Futter durch den Kot der Vögel verschmutzen. Als Gegenmaßnahme sollte der Landwirt oder die Landwirtin dafür sorgen, dass diese Verschmutzung vermieden wird, z.B. durch Anbringung eines sogenannten Kotbrettes unterhalb des Nestes. Werden Schwalbenboxen oder -winkel angebracht, so kann darauf geachtet werden, dass diese nicht in unmittelbarer Nähe zum Futter hängen.
Eine Kontamination der Milch ist ebenfalls nicht zu erwarten. Der Melkvorgang ist ein geschlossenes System. Bei der ordnungsgemäßen Nutzung und Lagerung der Melkutensilien und der Milch gibt es aus fachlicher Sicht ein äußerst geringes Kontaminationsrisiko durch Rauchschwalben. Lediglich bei problematischen Neststandorten, bspw. in der Milchkammer, kann eine Nestentfernung notwendig werden. Dafür muss gemäß BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung bei der Höheren Naturschutzbehörde beantragt werden (siehe hierzu Gesetzlicher Schutz)
Schwalben leisten großen Beitrag zur Stallhygiene
Schwalben können einen großen Beitrag zur Stallhygiene leisten. Sie verfüttern ein Schwalbenpaar rund 13.000-15.000 Insekten pro Tag an ihre Jungen. Das entspricht in Summe während einer einzigen Brutzeit ca. 1kg Insekten, der für die Aufzucht einer Rauchschwalbenbrut benötigt wird (Schmid, 2012). Diese beachtliche Menge kommt auch Landwirt:innen entgegen. So sind die Rauchschwalben nützliche Untermieter, die natürlicherweise die Zahl von (Schad-)Insekten im Stall dezimieren.