Vorsicht bei Oster- oder Sonnwendfeuer

Igel und Co. vor dem Tod im Feuer retten

Bei traditionellen Feuern wie dem Osterfeuer oder dem Sonnwendfeuer gibt es vor dem Anzünden einige Dinge zu beachten.  Die angehäuften Reisighaufen bieten nämlich einen sehr guten Lebensraum für viele Tierarten. Damit Igel und andere Tiere nicht qualvoll in den Flammen ums Leben kommen können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Osterfeuer | © Christiane Geidel © Christiane Geidel
Osterfeuer und Sonnwendfeuer haben lange Tradition in Bayern. Viele wissen jedoch nicht um die fatalen Folgen für Kleintiere und Vögel.

Viele bedenken nicht, dass der aufgeschichtete Holzhaufen eine ideale Versteckmöglichkeit für Kleintiere wie den Igel oder sogar einen sicheren Brutplatz für Vögel bietet. Wir raten daher zur Vorsicht, wenn es um das vorschnelle Anzünden der Totholzhaufen geht und geben hilfreiche Tipps, wie jeder das traditionelle Feuer genießen kann, ohne dass dabei Igel und Co. ihr Leben lassen müssen. 

Todesfalle für Igel, Vögel und Amphibien

Igel im Laub | © M. Wagner © M. Wagner
Bei Igeln ist das Feuer besonders problematisch, weil sie sich bei Gefahr einrollen und abwarten und nicht die Flucht ergreifen.

Wie schon zu Ostern muss auch beim Abbrennen der Feuer zur Sommersonnenwende darauf geachtet werden, ob sich in dafür angelegten den Holzhaufen Tiere niedergelassen haben. Da leider häufig schon frühzeitig damit begonnen wird, die Totholzhaufen aufzuschichten, nutzen Säugetiere, Amphibien und Reptilien diese gerne als Wohnquartiere. Das Osterfeuer ist deshalb so tückisch, weil manche Tiere wie der Igel bei drohender Gefahr sich eher ducken oder totstellen, anstatt zu fliehen.

Außerdem brüten einige Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle sehr gerne in solchen Haufen. So können auch bereits gelegte Vogeleier den Flammen zum Opfer fallen. Das Anzünden des Sonnenwendfeuers bedeutet für die darin lebenden Tiere leider häufig einen grausamen Tod, sofern keine Maßnahmen getroffen werden.

Das Feuer so spät wie möglich aufschichten

Blindschleiche im Kompost | © A. Meusling © A. Meusling
Auch Amphibien und Reptilien wie die Blindschleiche finden in den Haufen ein Wohnquartier.

Grundsätzlich sollte mit dem Aufschichten der Reisig- oder Holzhaufen aber so spät wie möglich begonnen werden. Dadurch wird verhindert, dass sich Kleintiere und Vögel überhaupt erst darin ansiedeln können. Zudem vermeidet man so, dass die Holzhaufen zum illegalen Abladen von Sperrmüll missbraucht werden. Wer das Holz schon aufgeschichtet hat, sollte vor dem Anzünden unbedingt noch einmal vorsichtig auf einen neuen Haufen umschichten, denn so können viele Tiere gerettet werden.

Der Standort des Feuers sollte einen ausreichend großen Abstand zu Gehölzen und anderen ökologisch sensiblen Bereichen haben. Zudem sollten Privathaushalte nicht allein ein großes Feuer veranstalten und Gartenabfälle anzünden, da dies zu einer großen CO₂-Belastung führt. Beim Verbrennungsprozess werden nämlich sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Das liegt daran, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. Ein zentrales Oster- oder Sonnwendfeuer in der Kommune ist eine praktische und umweltfreundlichere Lösung. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich an diesem erfreuen, können sie ihr eigenes Totholz im Garten zu Haufen schichten und so wichtige Lebensräume für Insekten und Amphibien schaffen.

Wer dennoch ein Feuer veranstaltet und wissentlich Tiere anzündet riskiert Strafen: Ist bekannt, dass länger aufgeschichtete Holz- oder Reisighaufen von Tieren als Brut- und Wohnstätte genutzt werden, so dürfen diese nicht mehr durch Abbrennen zerstört werden, da Wildtiere durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Beobachten genügend Zeugen den Flammentod von Wildtieren, kann es für den Veranstalter teuer werden, denn derartige Ordnungswidrigkeiten können mehrere tausend Euro kosten. Und ob ungewollt oder nicht, Umweltkriminalität ist kein Kavaliersdelikt.

 

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