Wir fordern mehr Einsatz für die Natur in Bayern!

Zaghafte Ansätze in Söders Regierungserklärung beim Natur- und Artenschutz, aber bei Weitem nicht der große Wurf

Ministerpräsident Söder lässt in seiner Regierungserklärung ein klares Signal für die Natur in Bayern vermissen. Für den Erhalt der Biologischen Vielfalt sind die Vorschläge zur Stärkung von Naturparken, mehr Gelder für Förderprogrammen wie das Vertragsnaturschutzprogramm und dem angekündigten Artenschutzzentrum noch lange nicht ausreichend. Außerdem hat er dem 3. Nationalpark eine vorläufige Absage erteilt.

Man blickt vom Boden in den Himmel durch die Baumkronen der Nadelbäume hindurch | © Claudia Becher © Claudia Becher
Unberührte Wildnis wie im Bayerischen Wald ist notwendig für den Erhalt unserer Artenvielfalt

In Bayern „sei die Welt noch in Ordnung und sie soll es auch bleiben“ verkündete Söder heute gleich zu Beginn seiner Rede. Dabei steht der bayerische Naturschutz vor großen Problemen. „Die Staatsregierung muss das Artensterben, den Verlust der Biologischen Vielfalt und die Zerstörung der einzigartigen bayerischen Landschaft endlich ernst nehmen“, fordert der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. „Es fehlen effektive Maßnahmen in der Fläche. Wir brauchen mehr, gut gemanagte Schutzgebiete, um die einzigartige Artenvielfalt unseres Landes erhalten zu können.“

Enttäuschung über vorläufige Absage eines 3. Nationalparks

Wir sind enttäuscht über die vorläufige Absage, die der neue Ministerpräsident dem 3. Nationalpark in Bayern heute erteilt hat. „Wir brauchen vor allem auch große, nutzungsfreie Flächen als letzte Räume der Wildnis in unserer sonst flächendeckend genutzten Landschaft.“, so Schäffer. „Nur hier können wir lernen und erleben, wie sich das Leben entfaltet, wenn wir nicht eingreifen.“

Die von Söder genannten Umweltbegegnungseinrichtungen sind wichtig, können ungenutzte, artenreiche Wildnisgebiete aber nicht ersetzen. „Wir hatten auf die Ausweisung von Schutzgebieten beispielsweise in Spessart und an der Donau gehofft – davon aber kein einziges Wort in der Regierungserklärung.“, so Schäffer weiter.

Die Stärkung von Naturparken, die vor allem auf die Vermittlung von Naturerlebnissen und eine nachhaltige Naturnutzung ausgerichtet sind, begrüßen wir. Doch auf den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz einzelner Arten haben diese Einrichtungen nur begrenzt Auswirkung.

Geldspritze für Vertragsnaturschutzprogramm zwar wichtig, aber nicht ausreichend

Außerdem begrüßen wir die Stärkung des Vertragsnaturschutzprogramms. Aber auch dies ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. „Der Erhalt der Biologischen Vielfalt muss mehr Berücksichtigung finden“, fordert Schäffer. Eine Wende in der Agrarförderung und eine Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Förderprogramme ist dringend notwendig. „Eine Geldspritze für das Vertragsnaturschutzprogramm ist wichtig, aber bei weitem nicht ausreichend, um unsere biologische Vielfalt zu erhalten.“

Um flächendeckend etwas für den Naturschutz zu tun, sind mehr Personal und eine bessere finanzielle Ausstattung in der Naturschutzverwaltung notwendig.

Söder kündigte in seiner Rede auch ein Artenschutzzentrum an, das die Datenlage zu einzelnen Arten in Bayern verbessern soll. „Die Mehrheit der Bevölkerung hat erkannt, dass die Politik in der Verantwortung steht, etwas gegen das Artensterben zu unternehmen. Ein Monitoring-Programm für Insekten kann da nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein.“, so Schäffer weiter. Für den Erhalt der Biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft und in unserer gesamten bayerischen Heimat sind jedoch effektive Maßnahmen unerlässlich.“

Kathrin-Hawelka

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Kathrin Hawelka

09174 - 4775- 70 30

Zurück

© Gunther Zieger

Schützen Sie mit uns Streuobstwiesen und damit den Lebensraum von Steinkauz, Wendehals und Wiedehopf.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz