Tagesfazit zum Samstag der 20. Stunde der Gartenvögel: Reges Brutgeschehen und Verwechslungsgefahr

Am morgigen Muttertag letzte Chance zum Mitmachen

Die 20. Stunde der Gartenvögel geht in den Endspurt. Knapp 3.200 Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben an diesem langen Himmelfahrts-Wochenende bereits an der großen Mitmachaktion teilgenommen. Wer noch keine Zeit gefunden hat, um eine Stunde lang die Vögel vor der eigenen Haustür zu zählen und zu melden, hat morgen noch Gelegenheit. Der Muttertag eignet sich perfekt, um bei einem ausgiebigen Frühstück gemeinsam mit der Familie zu zählen.

Star und Jungvogel an einem Blumentopfuntersetzer mit Futter | © Manfred Kraemer © Manfred Kraemer
Star mit Jungvogel

In den Gärten, Parks und auf den Balkonen des Freistaats ist das Brutgeschäft in vollem Gange: Zahlreiche Teilnehmende erzählen uns von emsigen Vogeleltern, die mit vollen Schnäbeln ihre Nester anfliegen, und jungen Amseln oder Staren, die ihre ersten Flugversuche  starten. Immer wieder erreicht uns auch die Frage, ob die Jungvögel im Rahmen der Stunde der Gartenvögel gemeldet werden dürfen. Grundsätzlich gilt: Vögel, die noch im Nest sitzen, sollten nicht mitgezählt werden, damit sie nicht gestört werden. Sind die Jungvögel bereits  flügge, haben das Nest verlasse und sitzen  auf nahen Ästen, wo sie weiterhin von ihren Eltern gefüttert werden, dürfen sie gemeldet werden. Hier ist aber genaues Hinsehen und gegebenenfalls Nachschlagen gefragt: Denn manche Jungvögel unterscheiden sich erheblich im Aussehen vom Erscheinungsbild der Altvögel. Am besten beobachtet man welche Elternvögel sich um die Jungen kümmern, das ist außer beim Kuckuck ein sicheres Indiz.

Vorsicht Verwechslungsgefahr

Türkentaube auf Kabelseil | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka
Wird oft mit der seltenen Turteltaube verwechselt: Die Türkentaube

Genau aufpassen sollten Teilnehmende auch bei einigen leicht zu verwechselnden Arten: So sind über das Wochenende bereits einige Meldungen von Turteltauben eingegangen, die sich bei Nachfrage als Türkentaube oder Ringeltaube erwiesen. Auch wenn die beobachteten Tauben turteln wie ein verliebtes Menschenpaar, wie uns ein Teilnehmer schrieb, sollte man auf die Merkmale der jeweiligen Art achten. Am Nacken lassen sich unsere heimischen Taubenarten am besten unterscheiden: schwarzer Ring, schwarze Bänderung oder großer weißer Fleck am Hals?  Hilfestellung zur Bestimmung von Tauben gibt es hier. Hilfestellung zur Bestimmung von Tauben gibt es hier: Leicht verwechselbar - Tauben

Auch bei markanten, großen Vögeln wie dem Weißstorch lohnt sich ein zweiter Blick. Dank erfolgreicher Schutzbemühungen des LBV gibt es in vielen Städten und Dörfern Bayerns wieder brütende Weißstorch-Paare. Wenn sie sich auf Nahrungssuche in umliegende Wiesen begeben, kann man auch vom Garten aus beobachten, wie die großen Vögel in der Thermik gleiten. Doch aufgepasst: Heuer erreichen uns auch vermehrt Meldungen über den scheuen Bruder des Weißstorchs: Rund ein Dutzend Schwarzstörche konnten die Teilnehmenden bisher beobachten. Er lebt  scheu und zurückgezogen in störungsarmen Wäldern. Doch mit etwas Glück entdeckt man auch ihn, wenn er im Segelflug hoch oben am Himmel kreist.

Bei überfliegenden Störchen lohnt es sich also, genau auf Größe und Gefiederfärbung zu achten. Wer einen Schwarzstorch sieht, kann diesen auch außerhalb der Stunde der Gartenvögel dem LBV  hiermelden.
Wer einen Schwarzstorch sieht, kann diesen außerhalb der Stunde der Gartenvögel auch hier melden.

Morgen noch zählen

Morgen ist die letzte Chance, um bei der diesjährigen Stunde der Gartenvögel mitzumachen. In Bayern soll es vielerorts noch einmal  sonniges Wetter für eine erfolgreiche Zählung geben. Der Muttertag eignet sich perfekt, um gemeinsam mit der  Mutter, Großmutter oder der ganzen Familie an der Aktion teilzunehmen. Der LBV hofft auf viele Meldungen von Muttertagsvögeln. Ob es vielleicht sogar mehr als am Vatertag zu Beginn des Zählwochenendes werden?

Zurück

© Gunther Zieger

Schützen Sie mit uns Streuobstwiesen und damit den Lebensraum von Steinkauz, Wendehals und Wiedehopf.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz