Rappenalptal darf nicht zu Präzedenzfall werden

Statement des LBV-Geschäftsführers Helmut Beran zum Urteil Rappenalptal

Rappenalpbach 1 | © LBV © LBV
Der Ende 2022 zerstörte Bereich des Rappenalpbaches war wertvoller Lebensraum und besonders geschützt, sowohl als deutsches Naturschutzgebiet als auch europäisches FFH-Schutzgebiet.

LBV-Geschäftsführer Helmut Beran:

„Von einer zunächst sogar angekündigten Haftstrafe ist das Urteil weit entfernt geblieben. Es ist aus Sicht des LBV äußerst bedauerlich, dass für einen der größten Naturfrevel in Bayern seit vielen Jahren kein Schuldiger ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden konnte. Von diesem Urteil darf keinesfalls eine Präzedenzwirkung ausgehen. Bei einem derartig großen geplanten Eingriff in ein Naturschutzgebiet, hätte kein Aktenvermerk ausreichen dürfen, sondern es hätte vorher ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden sollen, so wie es der LBV nach den Vorfällen bereits gefordert hatte. Mit diesem Urteil werden nun nur die Verantwortlichkeiten zwischen Almbauern und Behörden hin und her geschoben. Scheinbar wird eine der größten Naturzerstörungen in Bayern nur als ein Kavaliersdelikt behandelt.“

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© Markus Bosch

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