Nature Restoration Law: Wichtiger Lichtblick im Natur- und Klimaschutz

Notwendiger Schritt für intakte Lebensräume in ganz Europa - Pressestatement des LBV-Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer zur Annahme des Nature Restoration Law im Europäischen Parlament  

Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Wir sind erleichtert über diese Entscheidung.

Hochmoor | © Andreas Hartl © Andreas Hartl
Mit den neu erlassenen Gesetzen der EU sollen Ökoysteme wie Moore künftig besser geschützt werden.

Obwohl die EVP (Europäische Volkspartei) unter der Führung des bayerischen Abgeordneten Manfred Weber gestern angekündigt hat, gegen das Gesetz zu stimmen, konnte dieses heute verabschiedet werden. Jetzt müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen, damit der Weg für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen frei ist.

LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer:

„Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer biologischen Vielfalt und ein Lichtblick für die Natur in Bayern. Weitere müssen folgen. Wir brauchen gesunde Ökosysteme, um unsere Nahrungsmittelversorgung langfristig zu sichern und die Gefahr von Naturkatastrophen für die Menschen zu verringern. Auch zukünftige Generationen haben ein Anrecht auf eine intakte natürliche Umwelt. Jetzt ist auch Bayern gefragt, EU-Naturschutzrecht einzuhalten und umzusetzen. Selbst in Natura 2000-Schutzgebieten sind Lebensräume noch in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Darüber hinaus müssen ökologisch wertvolle Flächen gesichert und entwickelt werden. So hat Bayern eine besondere Verantwortung für Moore im Voralpenland, die nach den Ankündigungen der Staatsregierung dringend wieder vernässt und renaturiert werden müssen.“

Ziel des Gesetzes: Wege zur Wiederherstellung der Ökosysteme in allen 27 Mitgliedstaaten

Das geplante Gesetz erkennt an, dass bereits zu viel Biodiversität verloren gegangen ist und nun eine Mindestmenge zurückgeholt werden muss, um die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Es schreibt gemeinsame und verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Ökosysteme für alle Länder der EU vor. Die Gesetzgebung schafft somit auf EU-Ebene gleiche Bedingungen in allen 27 Mitgliedstaaten. Da Umweltprobleme meist grenzüberschreitend sind, ist eine länderübergreifende Regelung sinnvoll.

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© Gunther Zieger

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