Möglichkeiten und Grenzen von Antikollisionssystemen für Vögel

Fazit der bayerischen Tagung zur Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz durch Kollisionsschutzsysteme

Der Artenschutz spielt bei der Umsetzung vieler Windenergieprojekte eine wichtige Rolle. Oftmals hängt hiervon ab, ob eine Anlage erfolgreich betrieben werden kann oder nicht. Um die ambitionierten Ausbauziele der Energiewende zu erreichen, ist es unabdingbar, dass Windenergie und Artenschutz miteinander vereinbar sind. Aus diesem Grund tagten auf Einladung des LBV, des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) zahlreiche Expertinnen und Experten.

Windenergie | © Oliver Wittig © Oliver Wittig
Um Ausbauziele der Energiewende zu erreichen, ist es unabdingbar, dass Windenergie und Artenschutz miteinander vereinbar sind.

Dabei setzten sie sich mit den Fragen auseinander, wie Antikollisionssysteme (AKS) für Vögel eingesetzt werden können, um Konflikten mit dem Artenschutz zu begegnen, wo die Möglichkeiten und Grenzen ihres Einsatzes sind und welche Besonderheiten es beim Einsatz in Bayern zu beachten gibt.

LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer: „Für den LBV ist die sorgfältige Standortwahl auf Basis solider Daten der entscheidende Faktor, um das Gefährdungsrisiko für betroffene Vogelarten zu minimieren. AKS müssen nun zügig weiterentwickelt, wissenschaftlich solide erprobt und preislich attraktiver werden, damit sie an anspruchsvollen, gegebenenfalls nur bedingt geeigneten Standorten zum Schutz von Brut- und Zugvögeln einen wichtigen Beitrag leisten können, um deren Tötungsrisiko signifikant zu senken.“

Stellvertretende KNE-Direktorin Dr. Elke Bruns: „Antikollisionssysteme haben das Potenzial, wirksam zur Vermeidung von Vogelkollisionen beizutragen, sind allerdings derzeit eine sehr kostspielige Schutzmaßnahme. Die Systeme unterscheiden sich in den Anschaffungskosten beträchtlich. Um innerhalb der Zumutbarkeitsschwelle zu bleiben, bestehen daher an ertragsschwachen Standorten mit geringem Gütefaktor nur begrenzte Spielräume für deren Einsatz - das trifft für Bayern zu. Die Zumutbarkeitsgrenze bei den Investitionskosten stellt damit ein Preissignal für die Hersteller dar. Es wäre wünschenswert, dass sich die Kosten für bereits anerkannte sowie für neue und aktuell in Erprobung befindliche Systeme so entwickeln, dass sie auch für ertragsschwächere Standorte und Regionen in Frage kommen.“

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Wir müssen den Ausbau der Windkraft beschleunigen. Unser Ziel sind 1.000 neue Windenergieanlagen bis 2030. Dafür brauchen wir naturverträgliche Lösungen. Die ersten Forschungsergebnisse aus Fuchstal zu Antikollisionssystemen für Vögel sind vielversprechend. Solche Systeme vergrößern unseren Handlungsspielraum. Sie ermöglichen einen forcierten Windkraftausbau im Einklang mit dem Artenschutz.“

Fliegender Rotmilan |© Herbert Henderkes © Herbert Henderkes
Per Gesetz gilt bislang insbesondere für den Rotmilan ein System als wirksam, weitere Kollisionsschutzsysteme und Arten können hinzukommen.

Hintergrund:

Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurden Antikollisionssysteme als eine mögliche Schutzmaßnahme festgelegt, um das Kollisionsrisiko von Vögeln mit Windenergieanlagen zu vermindern. Per Gesetz gilt bislang insbesondere für den Rotmilan ein System als wirksam, weitere Kollisionsschutzsysteme und Arten können hinzukommen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen wird jedoch auch durch die Begrenzung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit beeinflusst. Dies wird sich deshalb auf die Auswahl der geeigneten Maßnahmen auswirken, insbesondere bei der Entwicklung an weniger profitablen Standorten in Bayern. Mit weiterer Validierung der Forschungserkenntnisse zur Wirksamkeit auch neuer Systeme, zur Standortauswahl und zur Minimierung von Ertragsverlusten haben Antikollisionssysteme aber das Potential, eine hochwirksame Schutzmaßnahme gerade auch für schwierige Standorte zu bieten und damit solche Standorte für die Windenergie artenschutzkonform zu erschließen.

 

Weitere Informationen finden sich unter Tagung: Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz durch Antikollisionssysteme - Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (naturschutz-energiewende.de)

Zurück

© Gunther Zieger

Schützen Sie mit uns Streuobstwiesen und damit den Lebensraum von Steinkauz, Wendehals und Wiedehopf.

Alle Nachrichten zum Naturschutz in Bayern

Newsletter

Der LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr zur Transparenz