Wir begrüßen die Ausnahmen von 10H als ersten Schritt
Ausbau der Windkraft in Bayern nur unter Berücksichtigung des Artenschutzes – Aktualisierte Vorrangebiete sind ausreichend, ohne in Wälder und Schutzgebiete eingreifen zu müssen
Wir begrüßen die Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion, Ausnahmen von der 10H-Regelung zulassen zu wollen.
![Windkraft - Dr. Olaf Broders Windkraft | © Dr. Olaf Broders](assets/images/1/A-72-21_Windkraft%20-%20Broders%20Dr.%20Olaf%20_LBV%20Bildarchiv-546bd896.jpg)
Kommentar unseres Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffers zur Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion
„Von den Regionalplanungsbehörden ausgewiesene Vorranggebiete für Windkraft von der 10H-Regel auszunehmen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in Bayern. Diese Gebiete müssen jedoch unbedingt noch auf Basis aktueller Daten für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten auf ihre Eignung als Windkraftstandort überprüft werden."
Wir lehnen die Errichtung von Windrädern in Wäldern, Schutzgebieten und Truppenübungsplätzen ab
„Diese Gebiete liegen in der Regel nicht in Windkraft-Vorranggebieten und weisen häufig Vorkommen Windkraft-sensibler Arten auf. Aus Sicht des Artenschutzes müssen sie weiterhin konsequent von Windkraft freigehalten werden. Wenn die 10H-Regel in Vorranggebieten gelockert wird, stehen ausreichend Flächen für Windenergie außerhalb von Wäldern und Schutzgebieten zur Verfügung.“
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