Hui und Pfui bei Oberpfälzer Ausgleichsflächen
Licht und Schatten bei Beispielen in den Landkreisen Amberg Sulzbach und Neumarkt sind repräsentativ für Problematik
Wie Nahe Licht und Schatten bei der Umsetzung von gesetzlichen Ausgleichsflächen in Bayern zusammenliegen, zeigen vier Paradebeispiele aus zwei Landkreisen in der Oberpfalz. So haben wir im Rahmen unseres Projekts „Ausgleichs- und Ersatzflächen“ sowohl im Landkreis Amberg-Sulzbach als auch im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Umsetzungen entdeckt, die unterschiedlicher kaum sein könnten.

Drei der vier Beispiele haben wir bisher auch noch nicht in unserer im Juli vorgestellten Bilanz veröffentlicht. Dabei liegen im Bereich von Gebenbach (Lkr. Amberg-Sulzbach) eine vorbildlich und eine besonders schlecht umgesetzte Ausgleichsfläche sogar nur fünf Kilometer auseinander.
Im Landkreis Neumarkt zeigt sich ein ähnliches Bild: In Velburg fehlt die Ausgleichsmaßnahme komplett, in Berngau profitieren hingegen seit 20 Jahren verschiedene Tier- und Pflanzenarten von einer verantwortungsbewusst umgesetzten Ausgleichsfläche. Hier hui und nur wenige Kilometer weiter pfui. Anhand der Beispiele in diesen beiden Oberpfälzer Landkreisen zeigt sich die Heterogenität in der Umsetzung von Ausgleichsflächen, die wir im gesamten Freistaat festgestellt haben.
Ein negatives und ein positives Beispiel aus Amberg-Sulzbach

Seit mehreren Jahren ist die Photovoltaikanlage am Ortsrand von Gebenbach in Betrieb. Wo laut Planunterlagen auf den zugehörigen Ausgleichsflächen durch Heckenpflanzungen ein Lebensraum für Vögel entstehen sollte, befinden sich allerdings noch immer keinerlei Gehölze. Auf der Ausgleichsfläche im nahegelegenen Waldstück sollte sich eigentlich eine artenreiche Wiese als Lebensraum für Blühpflanzen und Insekten entwickeln – dort befindet sich allerdings ein Getreideacker mit einem artenarmen Grünlandstreifen.
Diese ernüchternden Resultate ergab eine Untersuchung der Ausgleichsmaßnahme, die ein Planungsbüro im späten Frühjahr 2021 im Auftrag des LBV durchgeführt hatte. Zwar wurde die Photovoltaikanlage offenbar nicht auf der gesamten Fläche realisiert, die ursprünglich vorgesehen war. Durch die fehlende Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen liegen jedoch laut der Untersuchung schwere Defizite vor.
Die Ausgleichsflächen wurden zudem nicht, wie vorgeschrieben, an das Ökoflächenkataster des Landesamts für Umwelt gemeldet.
Ganz in der Nähe indes wurde eine Ausgleichsmaßnahme vorbildlich umgesetzt: im Gebenbacher Ortsteil Atzmannsricht gibt es ein spezielles Pflegekonzept für die Ausgleichsfläche zum Ausbau der Bundesstraße 299. Auf der Fläche finden sich Gehölzstrukturen und Kleinstgewässer. Durch konsequente Pflegemaßnahmen wurde zudem blüten- und insektenreiches Grünland entwickelt. Der eigens konzipierte Pflegeplan für die Fläche wird in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde bei Bedarf aktualisiert. So wird sichergestellt, dass die Pflegemaßnahmen an den jeweiligen Entwicklungsstand und aktuelle Gegebenheiten angepasst sind.

Der Zustand einer Fläche bei Neumarkt ist nach falsch ausgeführten Ausgleichsmaßnahmen schlechter als vorher
Noch vor wenigen Jahren war der Magerrasen südwestlich des Velburger Gemeindeteils Finsterweiling im Landkreis Neumarkt ein seltener und wertvoller Lebensraum für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, darunter Bienen und Schmetterlinge. Auf der Fläche sollen Ausgleichsmaßnahmen für die benachbarte Photovoltaikanlage durchgeführt werden.
Paradoxerweise wurde der Magerrasen im Anschluss an die Errichtung der Anlage jedoch umgebrochen. Momentan befindet sich dort ein intensiv bewirtschaftetes Rapsfeld. Seit die Fläche eine Ausgleichsfläche ist, wurde ihr ökologischer Wert also nicht, wie vorgeschrieben, erhöht, sondern sogar deutlich verringert.
Zudem ist auch diese Ausgleichsfläche nicht an das Ökoflächenkataster gemeldet worden.

Es geht auch anders: Gelungene Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe
Rund 19 Kilometer Luftlinie entfernt wird im Berngauer Ortsteil Röckersbühl deutlich, dass Ausgleichsflächen zu Photovoltaikanlagen auch gelingen können.
Seit rund 20 Jahren ist die dortige Anlage in Betrieb. Vor allem die Hecke rund um die Anlage ist gut umgesetzt worden und stellt somit einen potenziellen Lebensraum für verschiedene Vogelarten dar. Auch Magerwiese und Feldgehölz im südlichen Bereich sind vollständig vorhanden.
Zwar könnten Mahd und Gehölzpflege auf dieser Ausgleichsfläche noch optimiert werden, um den Artenreichtum auf der Fläche weiter zu erhöhen. Insgesamt ist diese Fläche aber ein schönes Beispiel für eine Kompensationsmaßnahme zu einer Photovoltaik-Anlage, das zeigt, dass Ausgleichsflächen auch in unmittelbarer Nähe der Anlage gelingen und so zum Schutz von Arten und Lebensräumen beitragen können.
Photovoltaikanlagen sind notwendig - genauso wie die dazugehörigen Ausgleichflächen
Auch wenn zwei der ausgewählten Negativbeispiele Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen sind, befürworten wir derartige Baumaßnahmen für die Energiewende. Allerdings sollten diese und die dazugehörigen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen. Das positive Beispiel einer Ausgleichsfläche für eine Photovoltaikanlage zeigt, dass die Umsetzung solcher Ausgleichsmaßnahmen durchaus gelingen kann.
