Fünf Jahre „Rettet die Bienen!“: Fachtagung zur Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt

Bayerische Biodiversitätstage in Freising werfen wissenschaftlichen Blick auf die Auswirkungen des Volksbegehrens auf die Natur in Bayern

Bereits zum fünften Mal haben wir und die Zoologische Staatssammlung München die Bayerischen Biodiversitätstage veranstaltet, dieses Jahr in Kooperation mit der HSWT (Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) und mit Unterstützung der Gregor Louisoder Umweltstiftung. Auf der Fachtagung am 15. und 16. März an der Hochschule in Freising haben sich die Teilnehmenden der Umsetzung des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ aus dem Jahr 2019 gewidmet.

Spaltenbiene auf Hornklee | © Julia Moning © Julia Moning
Die in der Agrarwirtschaft eingesetzten Pestizide schaden Insekten wie der Spaltenbiene.

Die Experten und Expertinnen sind sich einig: Das Volksbegehren hat beispielsweise durch die Ausweitung des Vertragsnaturschutzprogramms oder die Ausweisung von zusätzlichen Naturwäldern bereits zu positiven Auswirkungen auf Bayerns Natur geführt. Dennoch ist die Situation vieler Arten nach wie vor besorgniserregend. Es wurde deutlich, dass in einigen Bereichen noch dringender Verbesserungsbedarf besteht. Eine zentrale Erkenntnis der Tagung lautet: Insektenschutz ist vor allem Lebensraumschutz. Deshalb brauchen wir mehr großflächige, von Pestiziden unbelastete Lebensräume in der Kulturlandschaft. Dazu müssen alle relevanten Akteure insbesondere auch gemeinsam daran arbeiten, das Ziel eines qualitativ hochwertigen Biotopverbundes auf 15 Prozent der Offenlandfläche in Bayern zu etablieren. Die Vorträge und Diskussionen von Expert*innen aus Wissenschaft und Naturschutzverwaltung richteten sich bei den Bayerischen Biodiversitätstagen an ein breites Publikum aus 200 Fachleuten, Naturschützern und politischen Entscheidungsträgern.

Die Tagung gliederte sich in drei thematische Schwerpunkte: Biodiversität im Wald, Biotopverbund und Insektensterben. Eines der Ziele des Volksbegehrens war, Naturwaldflächen auf 10 Prozent des Staatswaldes einzurichten. Nach Angaben der bayerischen Staatsregierung wurden diese 10 Prozent durch die zusätzliche Ausweisung von ca. 6.000 Hektar Naturwäldern erreicht. In die Bilanz fließen allerdings auch ca. 15.000 Hektar ungenutzter Latschenkiefergebüsche in den Alpen ein. Seltene Urwaldreliktarten wie der Zottenbock oder der Eremit sind in Bayerns Wäldern heimisch. Damit das auch in Zukunft so bleibt, brauchen wir ein gut aufgestelltes Netzwerk von nutzungsfreien und ausreichend großen Schutzgebieten im Wald, die diesen Arten durch urwaldähnliche Strukturen Lebensraum bieten, auf großer Fläche ergänzt durch vielfältige, naturnah bewirtschaftete Wälder mit unterschiedlichen Baumarten, Habitat-Bäumen und ausreichend Totholz.

Das Volksbegehren soll das Absterben von Insektenpopulationen eindämmen

Eremit | © Christoph Moning © Christoph Moning
Der Eremit ist schon sehr lange in den bayerischen Wäldern heimisch.

Eine weitere Forderung des Volksbegehrens ist der Aufbau eines Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes. Ausschlaggebend ist dabei eine Verbesserung der Qualität bestehender Flächen sowie die Schaffung neuer Lebensräume insbesondere in ausgeräumten Landschaften. Die Verfügbarkeit von Flächen ist das größte Hindernis für den Ausbau des Biotopverbundes. Großes Potenzial besteht beispielsweise auf Flächen, die sich im Besitz von Kommunen befinden.

Einfache Maßnahmen wie eine an den Blühzeitpunkt angepasste Mahd oder abschnittsweises Mähen und der Verzicht auf Mulchen wirken sich positiv auf die Artenvielfalt aus. Damit auch in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Regionen mehr Raum für die Natur entsteht, müssen Leistungen der Landwirte, die zu mehr Artenvielfalt führen, ausreichend honoriert werden. Das wohl bekannteste Gesicht des Artensterbens sind die Insekten, deren dramatischer Rückgang viele Menschen schockiert hat.

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass sich eine Reduktion des Pestizideinsatzes direkt auf die Biomasse der Insekten auswirkt. Denn viele der eingesetzten Pestizide verhindern die Fortpflanzung der Insekten, entziehen ihnen Nahrung und Lebensraum oder sind für das Absterben von Insektenpopulationen auch im weiteren Umfeld der behandelten Ackerflächen verantwortlich. Die Bedeutung von Ackerbrachen mit heimischen Ackerwildkräutern und blütenreichen Wiesen als Fortpflanzungs- und Nahrungsraum in der intensiv genutzten Agrarlandschaft wurde besonders hervorgehoben. Es ist wichtig, dass möglichst große zusammenhängende Flächen in Bayern pestizidfrei werden und die Insekten vor allem in den Larvenhabitaten so gute Lebensraumbedingungen vorfinden, dass sie auch Verluste zum Beispiel durch Extremwetterereignisse ausgleichen können und diese nicht zum Aussterben lokaler Populationen führen.

Die Ziele des Volksbegehrens

Über 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben 2019 ein Zeichen für den Erhalt der Artenvielfalt gesetzt. Mit der Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt durch die Bayerische Staatsregierung wurden weitreichende Gesetzesänderungen und Beschlüsse zugunsten der Natur auf den Weg gebracht. Ziel des neuen Naturschutzgesetzes ist es, den Verlust der biologischen Vielfalt zu verlangsamen und bestenfalls zu stoppen. Viele Maßnahmen wurden seither umgesetzt und Initiativen wie der Bayerische Streuobstpakt ins Leben gerufen. Fünf Jahre nach dem Volksbegehren widmeten sich die Bayerischen Biodiversitätstage diesem wichtigen Thema und warfen einen Blick auf wichtige Teilbereiche der Umsetzung.

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© Gunther Zieger

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