Ausbau der Windkraft im Chemiedreieck gemeinsam planen

LBV fordert fachlichen Dialog über Großprojekt im Marktler Wald – Naturschutzverbände von Beginn an einbinden

Die Initiative der Firmen im Südostbayerischen Chemiedreieck aufgrund des erheblichen Energiebedarfs der Industrie in der Region bis 2040 klimaneutral zu werden, begrüßt der LBV. Eine nachhaltige Versorgung dieser energieintensiven Betriebe mit regenerativer Energie ist daher ganz im Sinne unserer Grundsatzposition. Doch wir stehen der Errichtung von bis zu 40 Windrädern im dafür vorgesehen Staatswald im Altöttinger und Burghauser Forst, der den Schutzstatus eines Bannwalds trägt, skeptisch gegenüber und fordern deshalb einen fachlichen Dialog über die offenen Fragen des Vorhabens.

Winterkraft  | © Peter Bria © Peter Bria
Grundsätzlich begrüßt der LBV den Ausbau regenerativer Energien.

Das Waldgebiet, das für das Projekt vorgesehen ist, ist bislang nicht als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen. Die für die Regionalplanung zuständigen Stellen müssten es deshalb zuallererst, unter Berücksichtigung insbesondere des Artenschutzes, im Rahmen einer angemessenen Öffentlichkeitsbeteiligung als Vorranggebiet ausweisen. Wenn für den geplanten Windpark schon Staats- beziehungsweise Bannwald herangezogen werden soll, muss sichergestellt werden, dass angrenzend ein neuer Wald begründet wird, der in seiner Ausdehnung und Funktion dem zu rodenden Gebiet annähernd gleichwertig ist oder werden kann.

Des Weiteren sind aus Sicht des LBV Standorte für Windkraftanlagen im betroffenen Wald so zu wählen, dass jegliche Eingriffe wie Rodungen, Kahlschläge, Wegausbauten und Versorgungsleitungen minimiert werden. Einen besonderen Wert legen wir auf den Schutz von Vogelarten, die in der weiteren Umgebung der Flusstäler von Inn, Salzach und Alz vorkommen oder durchziehen. Hierfür halten wir einen Pufferabstand von mindestens zwei Kilometern zu den FFH- und Vogelschutzgebieten für erforderlich, da diese als Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet fungieren.

Der LBV gibt zu berücksichtigen, dass für das betroffene Waldgebiet nur wenige Daten zu windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten zur Verfügung stehen. Deshalb ist eine vorherige gründliche Erfassung der relevanten Brutvogel- und Fledermausarten unverzichtbar. Nur auf dieser Basis kann ein Erhaltungsziel-spezifischer, angemessener Ausgleich vorgesehen werden.

Weitere Strategien zur Minderung des Tötungsrisikos

Im Zweifelsfall müssen an geeigneten Stellen im geplanten Windpark automatische Erkennungs- und Abschaltsysteme installiert werden. Durch die überregionalen Zugrouten entlang von Inn und Salzach muss in diesem Bereich durchaus mit dem regelmäßigen Überflug von Großvögeln wie Störche oder Greifvögeln gerechnet werden. Für diese, wie auch für Fledermausarten, müssen gegebenenfalls auch eng begrenzte Abschaltzeiträume vorgesehen werden.

Fachliche Einbindung der Naturschutzverbände von Beginn an

Vor all den genannten Hintergründen kann eine frühzeitige Abstimmung mit den anerkannten Naturschutzverbänden zu artenschutzrechtlichen Belangen helfen, spätere Verzögerungen zu vermeiden. Deswegen fordern wir die Verantwortlichen auf, von Beginn an die regionalen Vertreterinnen und Vertreter des LBV und anderer Naturschutzorganisationen in die Planung einzubinden, um im Bedarfsfall konstruktive Lösungen für den Standort zu finden.

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© Gunther Zieger

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