Angriff auf EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorerst gescheitert

EVP-Antrag, das Gesetz zurückzuweisen, wurde im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments abgelehnt

“Trotz Vertagung hat der Naturschutz einen ersten kleinen Zwischensieg erlangt: Der Antrag der Europäischen Volkspartei (EVP), dieses wichtige EU-Gesetz komplett zurückzuweisen, hat keine Mehrheit gefunden. Mehrheiten für den ohnehin bereits verwässerten Kompromisstext fanden sich jedoch ebenfalls kaum, auch, weil die EVP in den vergangenen Wochen Stimmung gegen dieses wichtige Gesetz gemacht hat. Mehr als 800.000 Bürgerinnen und Bürger, tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie zahlreiche Unternehmen und Verbände haben sich in den vergangenen Wochen für das Nature Restoration Law stark gemacht. Diesem Ruf müssen nun auch die Abgeordneten folgen, wenn die Abstimmung in zwei Wochen fortgesetzt wird. Das EU-Gesetz kann der Schlüssel dafür sein, die bevorstehenden Krisen zu bewältigen. Es dient der Umsetzung des EU-Green Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie und ist zwingend notwendig, um die eingegangenen Verpflichtungen aus der Weltbiodiversitätskonferenz in Montreal 2022 zu erfüllen.“

Hintergrund:

Schon heute fegen Überschwemmungen, Dürren und Waldbrände über Europa hinweg. Resiliente Ökosysteme helfen uns gegen genau solche Katastrophen. Durch das Gesetz soll Landnutzung an veränderte Bedingungen durch den Klimawandel angepasst, die Nahrungsmittelversorgung langfristig gesichert, Ökosysteme wiederhergestellt und die Gefahr von Naturkatastrophen für die Menschen verringert werden. Das Gesetz enthält konkrete quantitative Zielvorgaben, lässt den EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung aber viel Spielraum.

Bayern braucht das EU-Gesetz

Auch das bayerische Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ hat das übergeordnete Ziel, den Zustand von Lebensräumen und Arten in Bayern zu verbessern und das Artensterben zu stoppen. Der im März 2023 veröffentlichte erste Bericht zur Lage der Natur in Bayern zeigt eindeutig, dass die Entwicklung des Gefährdungsstatus bei vielen Arten negativ ist und insbesondere auf Äckern und im Grünland Nachholbedarf herrscht. „Der erste Bericht zur Lage der Natur in Bayern beweist, dass Handeln dringend erforderlich ist und wir das EU-Renaturierungsgesetz brauchen“, so Schäffer.

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© Gunther Zieger

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