Naturschutz zwischen Bayerischem Wald und Spessart
Nachhaltige Forstwirtschaft für den Wald in Bayern
Mehr als ein Drittel der Landesfläche Bayerns ist mit Wald bedeckt. Dem Wald kommt damit eine wichtige Funktion als Lebensraum und Rückzugsgebiet für Pflanzen und Tiere. Um dieser Funktion gerecht zu werden, sind klare Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder notwendig.

Wir fordern, dass in mindestens 5% der bayerischen Waldfläche die Nutzung eingestellt wird. Die Vielfalt von Waldgesellschaften und Nutzungsformen sollen für die Zukunft erhalten werden. In den Wirtschaftswäldern sollte der Totholzanteil erhöht werden. Die Baumarten sollen einheimisch sein, und besonders alte Bäume sollten geschont werden. Allgemein sollte auf den Einsatz künstlicher Bodenverbesserung und standortverändernder Maßnahmen verzichtet werden.
In Schutzgebieten sollte Forstwirtschaft und Jagd auf die Naturschutzziele ausgerichtet werden. Die Jagd sollte so ausgerichtet sein, dass eine natürliche Waldentwicklung mit Naturverjüngung möglich ist. Die Förderung für von Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes muss flexibler gestaltet und ausgeweitet werden.
LBV-Positionspapier Wald

In Bayern befinden sich zehn der gemäß FFH-Richtlinie zu schützenden Waldlebensraumtypen in einem ungünstigen Erhaltungszustand siehe Anhang 1) – und das trotz z.T. sehr wenig ambitionierter Zielwerte z.B. in Bezug auf den Totholzanteil. Außerdem trägt Bayern neben der europäischen Verntwortung für diese Waldtypen eine nationale Verantwortung für den Erhalt von Wäldern im Alpenraum.
Diesen Verantwortlichkeiten gilt es, primär nachzukommen. Gleichwohl es den Waldvogelarten vergleichsweise besser geht als den Offenlandarten, ist der LBV trotz einiger Fortschritte über die aktuelle Entwicklung besorgt, denn im Kurzzeitraum (12 Jahre) weisen deutlich mehr Vogelarten abnehmende Trendverläufe auf als im Langzeittrend (25 Jahre).
Unser Wissen ist auf absehbare Zeit nicht ausreichend, um den umfassenden und langfristigen Erhalt der Waldartenvielfalt bei allen Organismengruppen zu gewährleisten, bzw. die dafür notwendigen komplexen und vielfältigen Managementstrategien zu entwickeln. Daher ist Nutzungsverzicht/Prozessschutz grundsätzlich auch aus dem Vorsorgeprinzip heraus notwendig:
Mit diesem Positionspapier möchte der LBV sich in die öffentliche Diskussion einbringen, um so dazu beitragen, die Situation des Waldes in Bayern in Hinblick auf die Sicherung der biologischen Vielfalt zu verbessern und damit den Zielen des Bayerischen Biodiversitätsprogramms (StMUV 2014) Rechnung zu tragen.
Der LBV setzt sich in diesem Zusammenhang besonders dafür ein, dem Wert von Wildnis in der Gesellschaft mehr Anerkennung zu verschaffen und verstärkt eine „gute fachliche Praxis“ gemäß Scherzinger (2011)1 in Bayerns Wäldern umzusetzen.