VOGELSCHUTZ 4-22

E R B S C H A F T Ihr Erbe für Bayerns Natur SPUREN HINTERLASSEN Der Gesetzgeber hat die Erbfolge geregelt und er erbt auch, wenn es keine Nachkommen gibt. Aber wer will schon, dass Andere darüber entscheiden, was mit dem eigenen Erbe geschieht? Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – bestimmen Sie selbst, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird. So schaffen Sie Klarheit, kümmern sich um Familie und Freunde und setzen Zeichen über Ihr Leben hinaus. Außerdem wissen Sie, dass Sie alles rechtzeitig geregelt haben und können sich bereits zu Lebzeiten darüber freuen, wem Sie nach Ihrem Tod eine Freude machen werden. Sie können auch die bayerische Natur im Testament bedenken, in dem Sie den LBV oder auch die LBV-nahe Stiftung Bayerisches Naturerbe als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Immer wieder wenden sich deswegen Menschen an uns. Sie möchten mit einem Vermächtnis die Werte, die sie oft hart erarbeitet und erhalten haben, über ihre Lebenszeit hinaus für Bayerns Natur mit ihren fantastischen Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten bewahren. Es fällt nicht immer leicht, über die Endlichkeit nachzudenken. Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Veränderung, einem Ereignis von großer Tragweite oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe betroffen sind. Jeder von uns überlegt dann: „Welche Spuren hinterlasse ich? Was bleibt, wenn ich gehe?“ Der LBV und seine Stiftung haben Ratgeber für Sie zusammengestellt, die wir Ihnen gerne kostenlos zusenden. Die Ratgeber informieren über die Naturschutzaktivitäten des LBV und geben Ihnen Auskunft zu den wichtigsten Fragen: • Wie ist die gesetzliche Erbfolge? • Was ist der sogenannte Pflichtteil? • Wie verfasse ich ein Testament? • Wer fungiert als Testamentsvollstrecker? • Wo verwahre ich das Testament am besten? • Kann ich mein Testament wieder ändern? • Wer hilft mir weiter? Für Ihre Fragen steht Ihnen Gerhard Koller jederzeit gerne persönlich und völlig unverbindlich mit seiner über 40-jährigen Erfahrung zur Verfügung. Wir behandeln Ihre Anfragen absolut vertraulich. Gerhard Koller Vorstandsbeauftragter für Stiften und Erben Tel. 09174-4775-7010 E-Mail gerhard.koller@lbv.de Kontakt LBV MAGAZIN 4|22 39

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