VOGELSCHUTZ 4-22

FOTO: MARCUS HOFMANN - STOCK.ADOBE.COM die Staatsregierung im Dezember 2021 im einem ministeriellen Schreiben Schutzgebiete und Gebiete der staatlich festgelegten Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse als Standorte für PV-FFA ausdrücklich ausgeschlossen hat. Photovoltaik ist ein wichtiger Bestandteil im Energiemix regenerativer Energien. Ihre Flächeneffizienz ist wie oben erwähnt nicht nur wesentlich besser als bei Biogasmais. Sie belastet im Vergleich dazu auch den Boden und das Grundwasser weniger, da kein Kunstdünger und keine Pestizide ausgebracht werden, und bietet einen deutlich erhöhten Erosionsschutz. Wird die Fläche der PV-FFA extensiv bewirtschaftet, beispielsweise durch Schafbeweidung, so nützt das auch der Biodiversität. Wird für sie zum Beispiel ein Maisacker umgewandelt, ergibt sich ebenfalls ein Plus für den Artenschutz. Genau solche Lösungen benötigen wir, um beide Krisen zu bewältigen. PV-FFA auf Moorböden Besonders kontrovers wird derzeit der Bau von PV-FFA im Donaumoos diskutiert. Das Donaumoos ist mit einer Fläche von rund 170 Quadratkilometern das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet in Bayern. In den letzten 150 Jahren wurde es großflächig entwässert und landwirtschaftlich intensiv genutzt, sodass sein ursprünglicher Charakter weitgehend verloren ging. Wo einst Niedermoorpflanzen auf nassen Torfböden wuchsen und somit CO2 gespeichert wurde, werden heute in großen Teilen Kartoffeln und Mais angebaut und große Mengen Treibhausgase freigesetzt. Bis 2031 soll das Donaumoos auf 2.000 Hektar renaturiert werden, das heißt Ackernutzung soll einer bodenschonenden Wiesennutzung weichen und der Grundwasserspiegel im Moor angehoben werden. So will man weitere Verluste des Moorkörpers und damit den Austritt von schädlichen Klimagasen verhindern. Der LBV unterstützt die geplante Wiedervernässung des Donaumooses. Gleichzeitig fordern wir, dass Flächen der Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse sowie Schutzgebiete jeglicher Art nicht mit PV-FFA überbaut werden. Vielmehr ist zu diesen Flächen eine ausreichende Pufferzone von mindestens 300 Metern einzuhalten, denn dort muss der Schutz der Biodiversität Vorrang haben. Auf diesen Flächen ergänzen sich Artenschutz und natürlicher Klimaschutz, durch die CO2-Bindung im gesunden Torfkörper. Die Errichtung von PV-Anlagen sollte nur auf Intensivgrünland und auf Ackerflächen mit stark degradierten Moorböden erfolgen, die von geringer Bedeutung für die Schaffung und den Erhalt von Biodiversität sind. Ferner muss eine dauerhafte Wiedervernässung der Flächen durch den Anlagenbetreiber erfolgen, um alle Klimaschutzpotenziale zu nutzen. Der Bau muss moorschonend ohne weitere Verdichtung des Torfkörpers erfolgen, eine standortgerechte nässeverträgliche Vegetation (z.B. Seggenriede) ist einzubringen und die Fläche darf lediglich extensiv genutzt werden. Floating Photovoltaics Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang sogenannte schwimmende Photovoltaik-Anlagen (FPV, von engl. floating photovoltaics), deren Module auf Schwimmkörpern montiert sind, die auf Gewässern schwimmen können. Verankert ist eine solche Anlage am Gewässergrund, am Ufer oder an angrenzenden Strukturen. Infolge der Modulkühlung durch das Gewässer weisen FPV-Anlagen T H EMA Geeignete Standorte für Freiflächen-PV Intensiv bewirtschaftete Acker-und Grünlandflächen Vorbelastete Flächen (z. B. entlang von Autobahnen, Deponieflächen) Freiflächen in Gewerbe- und Industriegebieten Konversionsflächen aus gewerblicher oder verkehrlicher Nutzung Bedingt geeignet: Landwirtschaftliche Böden hoher Bonität Landschaftsschutzgebiete, landschaftliche Vorbehaltsgebiete Landschaftsbereiche mit Bedeutung für Tourismus und Naherholung Aus Naturschutzsicht unbedenklich: PV-Anlage auf einer Deponie. 20 LBV MAGAZIN 4|22

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