VOGELSCHUTZ 4-22

FOTO: GEORG KNIPFER Der zweite wichtige Baustein der Umsetzung einer naturverträglichen Energiewende ist die Photovoltaik. Aus Sicht des LBV ist dabei das Potenzial von Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Der Ausbau sollte daher vorrangig in diesem Bereich erfolgen, um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden, aber auch um die Flächenkonkurrenz in der Agrarlandschaft nicht weiter zu verschärfen. Auf einem Schild an der LBV-Umweltstation Lindenhof in Bayreuth heißt es zu der im Jahr 1998 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Seminargebäudes: „Solarenergie ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende, weil sie klimaschonend ist und Brennstoffimporte (z. Bsp. Erdöl) ersetzt.“ Ferner betreibt der LBV seit vielen Jahren eigene PV-Anlagen an der Landesgeschäftsstelle in Hilpoltstein sowie an den Umweltstationen in Helmbrechts, Bayreuth, Regenstauf, Rothsee und Kleinostheim. Neben Gebäuden kommen versiegelte Flächen wie Parkplätze, Lärmschutzwände o. Ä. in Frage. Leider hat sich die Bayerische Staatsregierung entgegen den ursprünglichen Ankündigungen nicht zu einer PV-Pflicht für alle Neubauten durchringen können. Diese Pflicht gilt ab 2023 nur für gewerbliche Bauten, ab 2025 besteht für Wohngebäude lediglich die Empfehlung mit einer Reihe von Ausnahmen. Während in Bayern bei der Windkraft weitestgehend Flaute herrscht, boomt hier dennoch die Planung und der Bau insbesondere von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA). Bayern ist bereits jetzt das Bundesland mit der höchsten Zahl an Solarparks. Im Jahr 2025 soll Photovoltaik einen Beitrag von bis zu 25 Prozent zur bayerischen Bruttostromerzeugung leisten. Der LBV steht dem Ausbau der PV-FFA positiv gegenüber, allerdings sind verschiedene Kriterien zu beachten. So muss statt des derzeit unkoordiniert erfolgenden Ausbaus auf kommunaler Ebene die Regionalplanung wie bei der Windkraft auch hier Vorranggebiete ausweisen. Dadurch ließen sich von vornherein aus Sicht des Naturschutzes ungeeignete Flächen ausschließen wie zum Beispiel Schutzgebiete, Natura 2000-Flächen, Wiesenbrütergebiete oder Truppenübungsplätze. Es gibt in Bayern ausreichend Flächen für Photovoltaik-Anlagen außerhalb dieser schützenswerten Bereiche. Es besteht keine Notwendigkeit, Schutzgebiete oder Wiesenbrüterflächen zu überbauen. Trotzdem werden aktuell großflächige Anlagen sogar in ausgewiesenen Schutzgebieten geplant. Und das, obwohl Photovoltaik – ein wichtiger Baustein im Energiemix der Erneuerbaren T H EMA 18 LBV MAGAZIN 4|22 Zuwanderung aus der näheren Umgebung von Solarparks kann die Pflanzendecke mit Arten der Magerrasen und Säume anreichern.

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