VOGELSCHUTZ 4-22

Die 15 im Bundesnaturschutzgesetz verbliebenen windkraftsensiblen Vogelarten Weißstorch Wanderfalke Rohrweihe Steinadler Seeadler Fischadler Wiesenweihe Rotmilan Baumfalke Sumpfohreule Schreiadler Kornweihe Schwarzmilan Wespenbussard Uhu FOTOS: GUNTHER ZIEGER (2), HERBERT HENDERKES (4), FRANK DERER, RALPH STURM, ZDENEK TUNKA (3), CHRISTOPH BOSCH (2), MARKUS GLÄSSEL, DR. CHRISTOPH MONING Umsetzung in Bayern – Schlüsselfunktion für die Regionalplanung Um negative Auswirkungen auf windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten zu vermeiden, ist die regionalplanerische Festlegung von Windkraft-Konzentrationsgebieten von zentraler Bedeutung. Bei deren Abgrenzung sind die Belange des Arten- und Naturschutzes prioritär zu berücksichtigen. Alle außerhalb dieser Gebiete liegenden Flächen sind dann grundsätzlich von WKA freizuhalten. Aus Artenschutzsicht ist eine möglichst starke Konzentration von Windrädern an wenigen, konfliktarmen Standorten deutlich besser als eine große Streuung kleinerer Windparks oder gar Einzelanlagen. So kann im Übrigen auch der Landschaftsschutz angemessen berücksichtigt werden. Da sich die Vorkommen windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten teilweise sehr dynamisch verändern, müssen vorhandene oder geplante Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zeitnah überprüft und die Ergebnisse konsequent berücksichtigt werden. In Regionen, für die es keine aktuellen Erkenntnisse (jünger als fünf Jahre) über Vorkommen dieser Arten gibt, muss der Staat eine Bestandserhebung vornehmen, um eine verlässliche Planungsgrundlage zu besitzen und nachfolgende Genehmigungsverfahren beschleunigt abwickeln zu können. Nur bereits vorhandene Daten zur Beurteilung der Standorteignung heranzuziehen, wie derzeit vorgesehen, wird angesichts der vielfach erheblichen Datenlücken der Verantwortung für die betroffenen Arten nicht gerecht. Gibt es mehrere WKA in einer Region, ergeben sich sogenannte Summationseffekte, d.h. das Tötungsrisiko für dort weit verbreitete Arten bzw. für Vögel auf dem Zug durch dieses Gebiet steigt. Diese Effekte werden bei einer Regelprüfung aber nicht berücksichtigt. Der LBV fordert deshalb, für die Vorranggebiete eine verpflichtende Prüfung der Summationseffekte einzuführen. Wie soll es aus Sicht des LBV nun weitergehen? Der LBV fordert ein landesweit einheitliches Vorgehen bei der Planung von Windkraftanlagen auf regionaler Ebene. Nach wie vor behindert in Bayern die in Deutschland einzigartige 10 H-Regelung die Suche nach geeigneten Standorten. Nur deshalb werden von der Bayerischen StaatsT H EMA 16 LBV MAGAZIN 4|22

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