VOGELSCHUTZ 4-22

FOTO: CAGKAN - STOCK.ADOBE.COM Bestimmungen des BNatSchG das europaweit geltende individuelle Artenschutzrecht korrekt umsetzen. Der LBV lehnt eine Aufweichung des geltenden europäischen und nationalen Artenschutzrechts zugunsten eines schnelleren Ausbaus der Windenergie ebenso strikt ab wie eine Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Verbänden in den Genehmigungsverfahren. Änderungen des EU-Rechts hätten drastische und zum Teil schwer vorhersehbare negative Auswirkungen auf viele andere Aspekte des Artenschutzes. Stattdessen muss und kann eine Lösung des Konflikts zwischen Artenschutz und Windenergieausbau innerhalb des geltenden Artenschutzrechts gefunden werden. Der LBV fordert für Bayern die systematische Suche nach geeigneten WKA-Standorten. Dafür bedarf es einer überregionalen Betrachtung der Situation. Dabei ist nicht nur das Kollisionsrisiko für Vögel und Fledermäuse zu berücksichtigen, sondern auch der Verlust bzw. die Entwertung von Lebensräumen sowie Barrierewirkungen und andere Einflüsse. Dazu gehören mögliche sekundäre Effekte wie geänderte Prädationsverhältnisse durch die Wegeerschließung oder Flächenverluste für Gänse, Schwäne und Kraniche. Die Verluste einiger langlebiger Vogel- und Fledermausarten durch Kollisionen haben aus populationsbiologischer Sicht in einigen deutschen Regionen bereits ein kritisches Ausmaß erreicht, denn diese Arten weisen meist geringe Reproduktionsraten auf. Beim Ausbau der regenerativen Energien fordert der LBV deshalb, dass der Schutz der windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten insgesamt eine herausragende Rolle spielen muss. Um mögliche zusätzliche Lebensrisiken der durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffenen Arten einschließlich deren Lebensstätten auszugleichen, sollen nun Nationale Artenhilfsprogramme (AHP) entwickelt werden. Betreiber von WKA sollen sich in bisher noch nicht festgelegter Höhe finanziell daran beteiligen. Mit den AHP sollen die Zielarten in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Abschaltvorrichtungen Rotmilan und Seeadler sind weit verbreitet und kollidieren besonders oft mit Windkraftanlagen (WKA). Seit einiger Zeit werden Steuerungssysteme mit integrierter Bilderkennung entwickelt, die es ermöglichen, auf Windräder zufliegende Vogelarten automatisch zu identifizieren. Wird eine kollisionsgefährdete Art erkannt, kann die Anlage abgeschaltet und damit das Kollisionsrisiko für den Vogel vermindert werden. Derzeit funktioniert das allerdings nur bei Großvögeln. Die Abschaltvorrichtungen werden deshalb weiter unter verschiedenen Bedingungen erprobt und verbessert. Neben der Wahl des Standorts, der Umsetzung von Artenhilfsprogrammen und phänologischen Abschaltungen von WKA (d.h. zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten, in denen z. B. Vögel balzen oder Jungvögel flügge werden), könnten also zukünftig auch solche Abschaltvorrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten, um die Gefahren durch WKA für bestimmte Vogelarten signifikant zu verringern. Systematische Suche nach Windkraftstandorten LBV MAGAZIN 4|22 15

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