LBV magazin 2-24

LBV MAGAZIN 2|24 23 DR. ANDREAS VON LINDEINER Landesfachbeauftragter Naturschutz, Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein E-Mail: andreas.von.lindeiner@lbv.de nationalen Planungsräume, in denen die Richtlinie umgesetzt wird. Ende 2019 hat die EU-Kommission den sogenannten europäischen Green Deal vorgestellt. Es handelt sich um einen Plan, wie die Wirtschaft der EU umwelt- und klimafreundlich werden kann. Gleichzeitig soll sie weiterwachsen. Zum Green Deal gehören der Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz sowie die aktualisierte Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt. Alle darin formulierten Ziele müssten konsequent umgesetzt werden, um die untrennbar miteinander verbundenen Klima- und Biodiversitätskrisen zu bewältigen. Auch wenn weitgehend unverbindliche Ziele formuliert wurden, sind die zähen und aus Sicht des Biodiversitätsschutzes vielfach unbefriedigenden Verhandlungen dennoch wichtige Marker auf dem Weg zu mehr Natur- und Klimaschutz in Europa. Generelles Fazit Tatsache ist, dass ohne die EU der Naturschutz in Europa deutlich schlechter dastünde. Denn so wurde allen Mitgliedstaaten eine gleich große Verantwortung für Lebensraumtypen und Arten auferlegt. Dazu gehört auch der Schutz der Meere. Dank der EU gibt es klare Vorgaben für Eingriffsverfahren, Leitlinien für das Management von Arten und eine allgemein geltende Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen an die nationale Fachbehörde, in Deutschland das BfN, als zentrale Stelle über den Zustand der Natur zu berichten. Durch die EU kam es nicht nur zu einer Vernetzung der staatlichen Aktivitäten, sondern auch zu einer Stärkung des verbandlichen BirdLife-Netzwerks in Europa, dem auch der LBV angehört. In Bayern sind nun in zahlreichen Natura 2000-Schutzgebieten Gebietsbetreuer aktiv, die vom Bayerischen Naturschutzfonds und vom Freistaat gefördert werden. Durch das europäische Förderinstrument LIFE wurden eine Reihe wichtiger Schutzprojekte finanziert, so zum Beispiel die vom LBV getragenen Projekte für die Große Hufeisennase, die Rohrdommel oder die Grüne Keiljungfer. FFH-relevante Amphibien hat auch das aktuell laufende Partnerschafts-Projekt „Natur auf Zeit“ in Rohstoffgewinnungsstätten als Zielarten. Gleichwohl befinden sich viele Arten und Lebensräume in einem schlechten Erhaltungszustand. Daher gilt es nun, besonders im Hinblick auf die Qualität der Schutzgebiete und die Renaturierung von Lebensräumen, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 zu erreichen. Dies würde substanzielle Verbesserungen bedeuten. Angesichts der zahlreichen, vor allem von konservativen Kräften im Europaparlament angestrebten Verwässerungen und Schwächungen, sind dies insgesamt große Herausforderungen, die jedoch aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes alternativlos sind. Wichtige Europäische Rechtsvorschriften für die Natur RECHTSAKT IN KRAFT GESETZT ZIELE EU-Vogelschutzrichtlinie 02.04.1979 aktualisiert 30.11.2009 Schutz der wildlebenden heimischen Vogelarten FFH-Richtlinie 21.05.1992 Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Förderprogramm LIFE Natur und Biodiversität 1992 unterstützt Errichtung und Management des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 Erste Europäische Biodiversitätsstrategie Februar 1998 Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung Wasserrahmenrichtlinie 22.12.2000 konsequente Umsetzung einer ganzheitlichen Betrachtung der Gewässer Verordnung invasiver gebietsfremder Arten 22.10.2014 Prävention und Management ihrer Einbringung und Ausbreitung Europäischer Green Deal 11.12.2019 Strategie, mit der die EU bis 2050 die Klimaneutralität erreichen will EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 20.05.2020 gesetzlicher Schutz von ≥ 30 % der Landfläche und 30 % der Meeresgebiete der EU Europäisches Klimagesetz 30.06.2021 Rahmen für Verwirklichung der Klimaneutralität „Restauration Law“ in Vorbereitung Gesetz zur Wiederherstellung aller Ökosysteme

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