LBV magazin 2-24

22 LBV MAGAZIN 2|24 FOTOS: DR. CHRISTIAN STIERSTORFER, ANDREAS HARTL, DR. ANDREAS VON LINDEINER POLITIK feldern bestehen. Dies verhindert, dass die Richtlinien ihr vollständiges Potenzial entfalten können. Hier gilt es aus Sicht des LBV dringend nachzujustieren. Wie muss es weitergehen? Nach dem Urteil des EuGH vom September 2023 wegen der unzureichenden Umsetzung der FFH-Richtlinie fordert der LBV von EU, Bund und Ländern: • Dem anhaltenden dramatischen Rückgang von Vogelarten der Kulturlandschaft – insbesondere im Agrarland – und artenreicher Wiesen endlich konsequent entgegentreten. Hierzu muss durch die Agrarpolitik mit angepassten Förderprogrammen eine naturverträgliche Landwirtschaft ermöglicht werden. • Ein auf die jeweiligen Natura 2000-Gebiete und ihre Zielarten angepasstes Management (fachlich, organisatorisch) etablieren und ausreichend finanzieren. • Bestehende Schutzmaßnahmen für Vogelarten innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete verstärken, um ihre Wirkung zu optimieren. Die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie können ihre volle Wirkung nur entfalten, wenn: • Die legale Jagd auf gefährdete, speziell geschützte Vogelarten bzw. solche mit ungünstigem Erhaltungszustand in der EU eingestellt wird. • Weitere konsequente Maßnahmen gegen illegalen Fang und Tötung von Zugvögeln in der EU ergriffen werden. • Kooperationen mit Ländern außerhalb Europas, die entlang der Zugrouten europäischer Brutvögel liegen, verstärkt werden, um Rast- und Überwinterungsgebiete effizient schützen zu können. • Über die Bemühungen im Naturschutz hinaus in allen anderen relevanten Politikfeldern und Förderprogrammen die Bedürfnisse geschützter Arten und ihre Lebensraumansprüche berücksichtigt werden. • Systematische Bestandserfassungen der Zielarten und -lebensräume in den Schutzgebieten in regelmäßigen Abständen vorgenommen werden, um mit diesem Monitoring die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sowie den Erhaltungszustand bewerten und optimieren zu können. • Die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger verstärkt informiert und in die Umsetzung von Maßnahmen eingebunden werden. • Die Ziele von Natura 2000 vor Ort noch besser kommuniziert und vermittelt werden. Wasserrahmenrichtlinie und Green Deal Auch andere EU-Rechtsvorschriften haben deutliche Impulse gesetzt. So wurde es mit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) möglich, Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet durchzuführen. In Deutschland werden dafür zehn Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Diese Einzugsgebiete der großen Fließgewässer Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Weser decken das komplette Gewässernetz in Deutschland ab. Sie bilden die Das SPA Rainer Wald ist einer der letzten großen Auwald- und Bruchwaldreste der Donau-Niederterrasse und größtes LBVSchutzgebiet. Er wird konsequent zu einem Naturwald entwickelt. Die Camargue ist ein wichtiger Zwischenstopp für viele Brachvögel auf ihrem Zug von den bayerischen Brutgebieten in die Überwinterungsgebiete auf der Iberischen Halbinsel oder in Nordafrika.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=