LBV magazin 2-24

LBV MAGAZIN 2|24 21 FOTO: GUNTHER ZIEGER auch der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat maßgeblich dazu beigetragen, Missstände in Ländern wie Italien, Spanien, Malta oder Frankreich zu verurteilen und Verbesserungen beim Schutz der Zugvögel herbeizuführen. Vor allem einige Wat- und Wasservogelarten profitieren von Einschränkungen der Jagdzeiten oder von Jagdverboten. Erfolgreiche Schutzmaßnahmen Auch wenn noch nicht alle Probleme ausgeräumt sind, haben viele Vogelarten insbesondere von den artenschutzrechtlichen Regelungen der Vogelschutzrichtlinie profitiert. Die Bestände einiger Großvogelarten wie Weißstorch, Schwarzstorch, Kranich, Seeadler und Uhu haben sich durch gezielte Artenschutzmaßnahmen erholt. Die Roten Listen und wissenschaftliche Studien belegen, dass sich der Erhaltungszustand vieler Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie durch die Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten deutlich verbessert hat. Die Bestände von nicht in Schutzgebieten konzentriert lebenden Vogelarten, insbesondere der Feld- und Wiesenvögel wie dem Braunkehlchen oder dem Wiesenpieper, hingegen nehmen seit Jahren massiv ab. Diese besorgniserregende Entwicklung setzt sich aktuell weiter fort, was als Tendenz auch bei vielen FFH-relevanten Schutzgütern wie Amphibien und artenreichem Grünland festzustellen ist. In der Konsequenz wird von hochrangigen Politikern auf nationaler und EU-Ebene seit vielen Jahren immer wieder festgestellt, dass ein erfolgreicher Naturschutz in der Offenlandschaft nur mit einem Richtungswechsel in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) möglich sei. Es bedürfe hier weiterer, ganz erheblicher Anstrengungen. Die Vögel der Agrarlandschaft ist in der Tat die Vogelgilde, die am meisten zurückgeht und folglich die höchsten Kategorien der Roten Liste einnimmt. Beim Rebhuhn wurde seit 1980 europaweit ein Bestandsrückgang um mehr als 90 Prozent verzeichnet. Viele früher weit verbreitete Wiesenbrüterarten wie Brachvogel oder Bekassine kommen in manchen Bundesländern fast nur noch in europäischen Vogelschutzgebieten vor. Und selbst dort haben sie vielfach keinen günstigen Erhaltungszustand. Zum Glück gibt es in Deutschland aber auch Beispiele dafür, dass die Schutzgebiete in Kombination mit geeigneten Maßnahmen außerhalb der Natura 2000-Kulisse einen wirksamen Beitrag leisten können wie bei Wanderfalke und Wiesenweihe. Stärken und Schwächen der Richtlinien Über die letzten zwölf Jahre geht bei einem knappen Drittel der für die Europäischen Vogelschutzgebiete wertgebenden Arten der Bestand bei uns zurück. Ein wirksamer Schutz wurde also offensichtlich noch nicht erreicht. Das liegt überwiegend daran, dass die Umsetzung der für alle Natura 2000-Gebiete zu erstellenden Managementpläne kaum erfolgt – sofern sie von den zuständigen Behörden denn überhaupt erstellt wurden. Das hat im September 2023 auch der EuGH in einem Urteil gegen Deutschland bemängelt. Allerdings ist er einem anderen Punkt der EU leider nicht gefolgt. Sie hatte in ihrer Klageschrift eingefordert, klare quantitative und zeitliche Ziele für die FFH-Gebiete vorzugeben. Denn auch aus Sicht des LBV könnte nur eine verbindliche Festlegung von Erhaltungszielen entsprechende Erfolge bringen. Die in Bayern nach wie vor bevorzugte Strategie der Freiwilligkeit hat sich in diesem Zusammenhang nur unzureichend bewährt. Wie gut die Richtlinien im Grundsatz tatsächlich ausgearbeitet sind, bestätigte 2016 der sogenannte Refit-Prozess. Hierbei hatten sich im Rahmen einer öffentlichen europaweiten Anhörung mehr als eine halbe Million EU-Bürgerinnen und -Bürger beteiligt, um ihre Meinung zum europäischen Naturschutz zu äußern. Die überwältigende Mehrheit der Menschen befürwortete die europäische Biodiversitätsstrategie, die ganz wesentlich von FFH- und Vogelschutzrichtlinie getragen wird. Zum Abschluss dieses öffentlichen Beteiligungsverfahrens konnte der damalige EU-Kommissionspräsident Juncker feststellen: „FFH- und VogelschutzRichtlinien sind im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie höchst relevant und erfüllen ihren Zweck.“ Dabei hat sich allerdings auch gezeigt, dass eine erhebliche Finanzierungslücke und ein Mangel in der Vernetzung mit anderen Politik- „Natura 2000 ist eine herausragende Leistung der EU für die Biodiversität.“ Der Kranichbestand hat sich in den letzten Jahrzehnten dank des europaweiten Schutzes gut erholt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=