LBV magazin 2-24

FOTO: FRANK DERER POLITIK Europas Bedeutung für Bayern Was hat die EU für den Naturschutz gebracht? Für den Naturschutz hat sich die EU als wichtigster Motor erwiesen, ohne den in den letzten Jahrzehnten in Deutschland wesentlich weniger geschehen wäre. Gerade vor dem Hintergrund der im Juni 2024 anstehenden Wahlen zum Europaparlament sollen hier die Errungenschaften der EU auch für Bayerns Natur gewürdigt werden. Die Vogelschutzrichtlinie der EU feierte 2019 ihr 40. Jubiläum und 2022 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ihr dreißigstes. Mit der Verabschiedung dieser beiden Richtlinien in den Jahren 1979 und 1992 haben die Mitgliedstaaten der EU die Voraussetzung für eine einzigartige Erfolgsgeschichte des Naturschutzes in Europa geschaffen. Beide Richtlinien bilden zusammen das Rückgrat des alle Mitgliedstaaten umfassenden Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Ornithologische Fachverbände wie der LBV haben dabei durch die Erarbeitung eines Verzeichnisses der wichtigen Vogelgebiete (IBA) einen maßgeblichen Anteil an der Auswahl der Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA) geleistet. Mit diesen Richtlinien haben die Mitgliedstaaten einen rechtlichen und fachlichen Rahmen erhalten, den sie mit Leben füllen müssen. Jagd auf Vögel Dies wird beim Artenschutz und der Jagd besonders deutlich. Denn die Vogelschutzrichtlinie gibt lediglich Grundzüge des Schutzes aller (!) in Europa vorkommenden Vogelarten vor, den die Mitgliedstaaten dann nach eigenem Recht umsetzen können. So werden in der EU jährlich ca. 52 Millionen Vögel legal durch Jägerinnen und Jäger getötet. Für viele der betroffenen Arten, zum Beispiel Bekassine und Kiebitz, werden jedoch Schutzmaßnahmen in ihren Brutgebieten umgesetzt, da sie in einem besorgniserregenden Erhaltungszustand sind, was durch legale wie illegale Entnahmen konterkariert wird. Die in Deutschland aktiven Vogelschutzverbände wie der LBV haben deshalb immer wieder gefordert, dass sich Deutschland auf allen politischen Ebenen in Europa für eine verbesserte Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie einsetzen muss. Ziel muss sein, dass die legale Jagd auf jagdbare Vogelarten, deren Bestand rückläufig oder gefährdet ist, in den Mitgliedstaaten der EU eingestellt wird. Außerdem soll auch die illegale Bejagung konsequenter verfolgt werden. Die bisherigen Bestrebungen waren durchaus erfolgreich, indem zum Beispiel jagbare Arten gestrichen wurden. Und Der Wiesenpieper ist eine der Arten, deren Bestände in den letzten Jahren trotz Gebietsschutz stark zurückgehen. 20 LBV MAGAZIN 2|24

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