LBV magazin 1-24

8 LBV MAGAZIN 1|24 L E S E R B R I E F E Ihre Meinung ist uns wichtig! Schreiben Sie uns unter leserbriefe@lbv.de oder per Post an: Redaktion LBV magazin, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein. Die Redaktion behält sich aus Platzgründen eine Auswahl und das Kürzen von Leserzuschriften vor. Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. i Post des Staates solle dieser zunächst selbst seine „Hausaufgaben“ machen. Wir bedanken uns für die kritische Beiträge, die in der Debatte wichtig sind. Einzelne Zuschriften bemängelten, dass einem Theologen als „Nicht-Fachmann“ zum Thema Klimaschutz Platz eingeräumt wird. Hier möchte die Redaktion widersprechen: Wir sehen das LBV magazin als Ort, an dem Menschen unterschiedlicher Hintergründe Perspektiven und Standpunkte einbringen können. Gastbeiträge von Personen des öffentlichen Lebens sehen wir als Bereicherung – ein spezifischer fachlicher Hintergrund ist nicht vonnöten, um sich konstruktiv in Debatten einzubringen. Zum Diskussionsbeitrag „Wilde Weiden“ (4/23) Weg vom artenarmen Buchenwald Der Diskussionsbeitrag von Jan Haft impliziert eine längst überfällige Neuausrichtung des Naturschutzes in Deutschland: Weg vom artenarmen Buchenwald hin zu offenen und halboffenen Lebensräumen inklusive Kiefernwäldern. Der Schwerpunkt der Artenvielfalt liegt im europäischen Raum in extensiv genutzten, offenen Lebensräumen, die auch wegen wirkungsloser CO2-Kompensationsmaßnahmen zunehmend von Aufforstung bedroht sind. Dringend notwendig, um den Artenschwund zu bremsen, wäre außerdem eine starke Verringerung des Abbaus von Quarzsand und Kalkstein. Beton und Kalksandstein müssten durch andere Baustoffe ersetzt werden. Daniel Schanz, 90425 Nürnberg Keine Schwarz-Weiß-Aufforderungen Es gibt Fakten, die für die Megaherbivorentheorie sprechen, genauso gibt es Argumente dagegen. An dieser Diskussion möchte ich mich nicht beteiligen. Ich bin ein klarer Befürworter von extensiver Beweidung. Mir geht es vor allem um die Aussage: „Wenn wir aber auf Naturschutzflächen über die Form der Bewirtschaftung entscheiden dürfen, sollten wir uns immer für die Beweidung entscheiden.“ Diese Aufforderung ist aus rechtlicher Sicht mit Vorsicht zu genießen. Artenreiche Mähwiesen sind als Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützt. Die Europäische Kommission hat Deutschland wegen unzureichendem Schutz von FFH-Mähwiesen in Natura 2000-Gebieten vor dem EuGH verklagt! Auch die Aussage „So werden etwa durch das Mähen, ganz gleich ob mit der Sense oder mit dem Kreiselmähwerk, alle Insektenarten ausgemerzt, die den Winter im Inneren alter Halme von Gräsern und Kräutern überdauern“ entbehrt jeglicher fachlicher Expertise. Ob eine Mähwiese einen Lebensraum für Insekten über das ganze Jahr hinaus bieten kann, hängt vom Schnittzeitpunkt, der Häufigkeit des Schnittes, der Mahdhöhe und dem eingesetzten Mähwerk ab. Paul Arnold, 14467 Potsdam FOTOS: MANFRED STÖBER - STOCK.ADOBE.COM, GUNTHER ZIEGER, MICHAEL STRAUCH (2) Zum Artikel „Die Grenzen der Freiwilligkeit“ (4/23) Kann mich nur anschließen Ich habe seit Jahren den Eindruck, dass gerade beimNaturschutz die Freiwilligkeit ganz groß geschrieben wird. Zahlreiche Ausnahmen weichen das Naturschutzrecht auf und machen die Durchsetzung von relevanten Maßnahmen für die Erhaltung der Artenvielfalt und der natürlichen Prozesse unmöglich. Als Gründe für diese Einstellung werden häufig Behauptungen vorgebracht, wie „Das Waldsterben ist doch auch vorbeigegangen“ oder „das Ozonloch hat sich doch auch wieder geschlossen“. Was leider nicht gesagt wird: Nicht mit freiwilligen Maßnahmen ist dies gelungen. Nur mit einem konsequenten Verbot des Kühlmittels FCKW und mit dem Verbot, den Schwefel in die Luft zu blasen, konnte man das Waldsterben und das Auflösen der Ozonschicht in den Griff bekommen. Ich bin überzeugt, dass das Artensterben und die Klimaerwärmung nicht mit emotionalen Sonntagsreden, vagen Ankündigungen und Appellen an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen zu meistern sind. Das Beispiel von Prof. Bedford-Strohm zur verbindlichen Durchsetzung der Verkehrsregeln, bei der „Freiwilligkeit“ an ihre Grenzen stößt, halte ich für sehr gelungen. Erich Helfrich, 97332 Volkach Ideologische Flausen Die Vielfältigkeit der Themen inspirieren dieses Mal besonders! Dafür ein großes Lob. Schwer taten wir uns aber damit, dass solche ideologischen Flausen wie im Leserbrief von Franz Amann & Martin Knab bei Ihnen Gehör finden und abgedruckt werden. Ebenso interessiert es uns wenig, ob Kirchenvertreter in der Weltgeschichte herumfliegen wollen oder nicht: „aber die anderen dürfen dann auch nicht, wenn wir nicht dürfen.“ Es tut mir leid, dass ich diese Übertreibungen langsam nicht mehr ernst nehmen kann. Die restliche Welt wird es nicht im Geringsten interessieren, ob wir in Zukunft Fahrradurlaub machen oder den Flieger nach Ibiza besteigen werden. Wirtschaftsfördernde Lösungen können nur aus Forschung und Innovation heraus kommen, die den deutschen Fußabdruck und den der Entwicklungsländer (auch China, etc.) mit neuen Technologien erheblich verringert. Nichts davon lese ich hier. Dazu zählt auch eine Energiepolitik, die diese Investition erst ermöglicht. Christian Schwarzer, 93051 Regensburg Anm. der Redaktion Der Gastbeitrag von Heinrich Bedford-Strohm hat zu zahlreichen kritischen Zuschriften geführt. Beim Klimaschutz stärker auf Ordnungsrecht zu setzen, rief Widerspruch hervor und wurde als Einmischung in die Privatsphäre der Menschen kritisiert. An anderer Stelle wurde der Nutzen solcher Politik in Zweifel gezogen und die Bedeutung des freiwilligen Engagements der Menschen betont. Im Sinne einer Vorbildfunktion

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