LBV magazin 1-24

LBV MAGAZIN 1|24 43 E R B S C H A F T FOTO: WESTFOTOS.DE - STOCK.ADOBE.COM Ihr Erbe für Bayerns Natur Alles geregelt Der LBV bekommt häufig die Rückmeldung von Erblasserinnen und Erblassern, dass sie es als äußerst befreiend empfinden, den eigenen Nachlass nun endlich geregelt zu haben. Es schafft Klarheit und Gewissheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch über den Tod hinweg umgesetzt werden. Nicht zuletzt ist vielen auch ein gutes Gewissen wichtig, indem sie einen positiven Fußabdruck auf unserem Planeten hinterlassen und eine Naturschutzorganisation wie den LBV in ihrem Nachlass bedenken. Vorrangig sollten Sie aber bei einem Testament Ihre Familie absichern und erst dann an den LBV oder andere Verbände denken. Rechtssicherheit spielt beim Testament die entscheidende Rolle, damit Ihre Wünsche und Vorstellungen auch umgesetzt werden können. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen: Eigenhändiges Testament mit Hinterlegung Sie können Ihr Testament eigenhändig handschriftlich erstellen, unterschreiben und dann bei Ihrem zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Mit der Hinterlegung beim Amtsgericht können Sie sicher sein, dass nach Ihrem Tod alles so geregelt wird, wie Sie es gewünscht haben. Die Gebühr beträgt keine 100 Euro! Notarielles Testament Sie können ein notarielles Testament erstellen, indem Sie einen Notar aufsuchen und Ihre Wünsche mündlich oder schriftlich äußern. Der Notar wird das Testament aufzeichnen und sicherstellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Methode gewährDer Umgang mit der eigenen Vergänglichkeit ist kein leichtes Thema und führt sehr häufig dazu, dass wir das Verfassen eines Testamentes immer wieder aufschieben. Der LBV hilft hier behutsam und diskret. leistet eine rechtssichere Gestaltung des Testaments, ist jedoch mit Kosten verbunden. GERHARD KOLLER Vorstandsbeauftragter Erbe LBV und Stiftung Bayerisches Naturerbe E-Mail: gerhard.koller@lbv.de Tel. 09174-4775-7010 CHRISTOPH PETER Erbe LBV und Stiftung Bayerisches Naturerbe E-Mail: christoph.peter@lbv.de Ihre Ansprechpartner beim LBV Übrigens: Bei einem Erbe beziehungsweise einem Vermächtnis zugunsten des LBV fallen keine Erbschaftssteuern an. Ihr Erbe fließt vollständig in die Naturschutzarbeit des LBV und kommt damit zu 100 Prozent Bayerns Natur zugute. Mein Erbe für Bayerns Natur Vortrag des LBV-Teams für Erbe zusammen mit den Fachanwältinnen für Erbrecht Ruth Kittmann und Dr. Nadine Ruppel. Termin: 22. April 2024, 19 Uhr, online Anmeldung unter: www.testament-2024.lbv.de Online-Veranstaltung Einladung i

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